AG Montabaur, vom 23.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 472/03
Zur Frage der Einbeziehung von auf Kindererziehung beruhenden Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.12.2004 - Aktenzeichen 7 UF 837/04
DRsp Nr. 2005/1772
Zur Frage der Einbeziehung von auf Kindererziehung beruhenden Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich
»Auf Kindererziehungszeiten beruhende Rentenanwartschaften sind grundsätzlich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. Führen die aus den Kindererziehungszeiten herrührenden Anwartschaften dazu, dass der erziehende Elternteil ausgleichspflichtig ist, ist dies allein noch kein Grund für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit nach § 1587 c Abs. 1BGB.«