OLG Stuttgart - Beschluss vom 20.09.2000
17 WF 348/00
Normen:
BGB § 1612b Abs. 5 a.F. ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 854

Zur Frage der Kindergeldverrechnung nach § 1612b Abs. 1, 5 BGB

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.09.2000 - Aktenzeichen 17 WF 348/00

DRsp Nr. 2002/6300

Zur Frage der Kindergeldverrechnung nach § 1612b Abs. 1, 5 BGB

Bei der Frage, ob eine Kindergeldverrechnung nach § 1612b Abs. 1, 5 BGB stattzufinden hat, wenn Kindesunterhalt wegen der eingeschränkten Leistungsfähigkeit nur in einer Höhe gezahlt werden kann, die das von der Bundesregierung auf der Grundlage des Sozialhilfebedarfs ermittelte Existenzminimum nicht erreicht, handelt es sich um eine zweifelhafte Rechtsfrage, deren Entscheidung nicht in das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren verlegt werden kann.

Normenkette:

BGB § 1612b Abs. 5 a.F. ; ZPO § 114 ;

Hinweise:

Die Problematik ist nach der Änderung des § 1612b Abs. 5 BGB seit dem 01.01.2001 gesetzlich geregelt.

Fundstellen
FamRZ 2001, 854