Zur Frage der Kindergeldverrechnung nach § 1612b Abs. 1, 5 BGB
OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.09.2000 - Aktenzeichen 17 WF 348/00
DRsp Nr. 2002/6300
Zur Frage der Kindergeldverrechnung nach § 1612b Abs. 1, 5 BGB
Bei der Frage, ob eine Kindergeldverrechnung nach § 1612b Abs. 1, 5 BGB stattzufinden hat, wenn Kindesunterhalt wegen der eingeschränkten Leistungsfähigkeit nur in einer Höhe gezahlt werden kann, die das von der Bundesregierung auf der Grundlage des Sozialhilfebedarfs ermittelte Existenzminimum nicht erreicht, handelt es sich um eine zweifelhafte Rechtsfrage, deren Entscheidung nicht in das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren verlegt werden kann.