Zur Frage der Unterbrechung der Verjährung durch eine unzulässige Klage
OLG Naumburg, Urteil vom 14.12.2000 - Aktenzeichen 8 UF 24/00
DRsp Nr. 2002/6210
Zur Frage der Unterbrechung der Verjährung durch eine unzulässige Klage
Eine Klage (hier: auf Ausgleich des Zugewinns), die von einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt eingereicht wird, ist, anders als eine unzulässige Klage, unwirksam und unterbricht daher nicht die Verjährungsfrist im Sinne des § 209BGB.