OLG Stuttgart - Beschluss vom 27.10.2000
16 UF 302/00
Normen:
BGB § 1587a Abs. 3 ; BarwertVO § 5 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 493
NJW-RR 2001, 1225
OLGReport-Stuttgart 2001, 7

Zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Barwertverordnung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.10.2000 - Aktenzeichen 16 UF 302/00

DRsp Nr. 2002/6298

Zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Barwertverordnung

1. Die Regelung des § 5 Abs. 2 BarwertVO ist wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG verfassungswidrig, soweit im Versorgungsausgleich eine zeitlich befristete Rente, deren voraussichtliche Restlaufzeit, gerechnet ab dem Ende der Ehezeit, zehn Jahre oder mehr beträgt, wie eine lebenslang laufende Rente in gleicher Höhe bewertet wird. Insofern behandelt der Gesetzgeber ungleiche Sachverhalte gleich.