OLG Saarbrücken - Urteil vom 04.12.2003
6 UF 38/03
Normen:
BGB § 1565 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 1568 ; BGB § 1571 Nr. 1 ; BGB § 1578 Abs. 1 ; BGB § 1579 Nr. 1 ; BGB § 1581 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
AG Völklingen, vom 01.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 567/01

Zur Frage des Unterhaltsanspruches nach Scheidung einer im vorgerückten Lebensalter geschlossenen, kürzeren Ehe

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.12.2003 - Aktenzeichen 6 UF 38/03

DRsp Nr. 2004/763

Zur Frage des Unterhaltsanspruches nach Scheidung einer im vorgerückten Lebensalter geschlossenen, kürzeren Ehe

»Zur Versagung des Unterhaltsausschlusses nach Scheidung einer im vorgerückten Lebensalter geschlossenen, nur drei Jahre bestehenden Ehe.«

Normenkette:

BGB § 1565 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 1568 ; BGB § 1571 Nr. 1 ; BGB § 1578 Abs. 1 ; BGB § 1579 Nr. 1 ; BGB § 1581 Satz 1 ;

Tatbestand:

I.

Der 1918 geborene, 85 Jahre alte Antragsteller und die 1937 geborene, 66 Jahre alte Antragsgegnerin haben am 1998 die - kinderlos gebliebene - Ehe geschlossen. Anfang Oktober 2000 hat der Antragsteller die eheliche Wohnung in ... verlassen. Seither haben die Parteien getrennt gelebt.