I.
Der am ... geborene Antragsteller und die am ... geborene Antragsgegnerin haben am 19.6.1975 in der Deutschen Botschaft in ... geheiratet.
Aus der Ehe sind die beiden Töchter ... geboren am 18.8.1977, und ... geboren am 23.6.1979, hervorgegangen.
Am 10.12.1975 hatten die Parteien vor einem Notar in Nürnberg einen "Ehe- und Erbvertrag" abgeschlossen, in dem sie u.a.
- Gütertrennung vereinbart und vorsorglich gegenseitig auf einen bisher etwa angefallenen Zugewinnausgleichsanspruch verzichtet haben,
- sich im Wege eines Erbvertrages gegenseitig als Alleinerben und für den Fall des Todes des überlebenden Teils in erster Linie die gemeinschaftlichen ehelichen Abkömmlinge des Schlusserben nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge eingesetzt haben und
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