BVerwG - Urteil vom 01.07.2003
1 C 18.02
Normen:
AuslG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 30 Abs. 2, Abs. 5 ; ArGV § 5 § 8 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 ; Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits vom 26. Februar 1996 Art. 64 Abs. 1 und 2 ; Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko vom 27. April 1976 Art. 40 ; SGB III § 284 Abs. 5 § 288 Abs. 1 ; Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 Art. 31 Abs. 1 und 2 Buchst. a ;
Fundstellen:
BVerwGE 118, 249
DVBl 2004, 119
ZAR 2003, 418
Vorinstanzen:
VGH München - 10 B 02.178 - 23.05.2002,
VG München, vom 14.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen M 23 K 01.4119

Zur Frage, ob sich aus dem Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko ein Aufenthaltsrecht ergibt - Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; ehemaliger Asylbewerber; Aufenthalt als Ehegatte einer Deutschen; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltsbefugnis; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Benachteiligungsverbot; vorläufiges Bleiberecht; Diskriminierungsverbot; Erlöschen der Arbeitsgenehmigung; Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien; ehebezogene Härte; Härtefallregelung; Kündigungsbedingungen; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung; Wanderarbeitnehmer; praktische Wirksamkeit der Rechte

BVerwG, Urteil vom 01.07.2003 - Aktenzeichen 1 C 18.02

DRsp Nr. 2003/13241

Zur Frage, ob sich aus dem Europa-Mittelmeer-Abkommen/Marokko ein Aufenthaltsrecht ergibt - Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; ehemaliger Asylbewerber; Aufenthalt als Ehegatte einer Deutschen; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltsbefugnis; Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Benachteiligungsverbot; vorläufiges Bleiberecht; Diskriminierungsverbot; Erlöschen der Arbeitsgenehmigung; Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien; ehebezogene Härte; Härtefallregelung; Kündigungsbedingungen; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Vorrang der Aufenthaltsgenehmigung; Wanderarbeitnehmer; praktische Wirksamkeit der Rechte

»1. Aus dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko ergeben sich grundsätzlich keine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche für marokkanische Arbeitnehmer. 2. Nach deutschem Recht vermittelt eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kein von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortsetzung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt nach dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko.«

Normenkette:

AuslG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 30 Abs. 2, Abs. 5 ; ArGV § 5 § 8 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 ;