Zur Frage von Ausgleichsansprüchen nach § 748 BGB zwischen Eheleuten
OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2000 - Aktenzeichen 9 W 18/00
DRsp Nr. 2002/6059
Zur Frage von Ausgleichsansprüchen nach § 748BGB zwischen Eheleuten
1. Betreiben Eheleute in Bruchteilsgemeinschaft ein gemeinsames Bauvorhaben und macht ein Ehegatte im Einverständnis mit dem anderen Ehegatten wertsteigernde Aufwendungen, so steht ihm im Zweifel ein anteiliger Anspruch auf Erstattung wie im Fall des § 748BGB zu, auch wenn es sich nicht um Notmaßnahmen nach § 744 Abs. 2BGB gehandelt hat.2. Im Fall einer Alleinverdienerehe kommen Ausgleichansprüche nach § 748BGB oder aus sonstigen Gründen, insbesondere aus dem Gesamtschuldnerausgleich, regelmäßig erst ab dem Tag der Trennung in Betracht.