Zu 1) Beschwerdeverfahren
Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 15.11.2002 Prozesskostenhilfe beantragt und die erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Mit Schriftsatz vom 24.10.2002 wurden die Einwände gegen die Klage ausführlich dargelegt.
Der angefochtene Beschluss verletzt die Beklagte in ihren Rechten und ist daher abzuändern.
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