Tatbestand:
Zwischen den Parteien ist im Streit, ob der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin Betreuungsunterhalt gemäß § 1615 I BGB zu zahlen.
Die Parteien sind nicht miteinander verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter Anna-Luise, geboren am 20.09.1997.