AG Cottbus, vom 15.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 53 F 213/08
Zur internationalen Zuständigkeit des Amtsgerichts bei einer Sorgerechtssache - Zur Tatsachenfeststellung durch das Amtsgericht - Einschreiten des Familiengerichts trotz bestehendem Aufenthaltsbestimmungsrechts durch die Kindsmutter
OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2008 - Aktenzeichen 9 WF 245/08
DRsp Nr. 2008/19473
Zur internationalen Zuständigkeit des Amtsgerichts bei einer Sorgerechtssache - Zur Tatsachenfeststellung durch das Amtsgericht - Einschreiten des Familiengerichts trotz bestehendem Aufenthaltsbestimmungsrechts durch die Kindsmutter
1. Zur internationalen Zuständigkeit des Amtsgerichts bei einer Sorgerechtssache und bei Maßnahmen deutscher Behörden zum Schutz des Minderjährigen.2. Auch eine einseitige Tatsachenfeststellung führt nicht zur Unbegründetheit einer einstweiligen Anordnung, wenn diese auch aus anderen Gründen gerechtfertigt bzw. geboten ist.3. Auch beim grundsätzlichen Bestehen des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch die Kindesmutter kann das Familiengericht im Einzelfall, bei Vorliegen besonderer Umstände, aus denen sich eine Gefährdung des Kindeswohls ergibt, einschreiten