OLG Naumburg - Beschluss vom 27.03.2000
3 WF 35/00
Normen:
ZPO § 623 Abs. 2 ; FGG § 13a Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 111 (LS)
OLGReport-Naumburg 2001, 124

Zur Kostenentscheidung im abgetrennten Sorgerechtsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.03.2000 - Aktenzeichen 3 WF 35/00

DRsp Nr. 2002/6235

Zur Kostenentscheidung im abgetrennten Sorgerechtsverfahren

1. Wird ein Sorgerechtsverfahren nach § 623 Abs. 2 ZPO aus dem Scheidungsverbund abgetrennt und als selbständige Familiensache weiter geführt, so richtet sich die Kostenentscheidung nicht mehr nach der ZPO sondern nach den Vorschriften des FGG. 2. Außergerichtliche Kosten sind demnach nur unter den Voraussetzungen des § 13a FGG zu erstatten.

Normenkette:

ZPO § 623 Abs. 2 ; FGG § 13a Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 111 (LS)
OLGReport-Naumburg 2001, 124