Zur Kostenentscheidung im abgetrennten Sorgerechtsverfahren
OLG Naumburg, Beschluss vom 27.03.2000 - Aktenzeichen 3 WF 35/00
DRsp Nr. 2002/6235
Zur Kostenentscheidung im abgetrennten Sorgerechtsverfahren
1. Wird ein Sorgerechtsverfahren nach § 623 Abs. 2ZPO aus dem Scheidungsverbund abgetrennt und als selbständige Familiensache weiter geführt, so richtet sich die Kostenentscheidung nicht mehr nach der ZPO sondern nach den Vorschriften des FGG.2. Außergerichtliche Kosten sind demnach nur unter den Voraussetzungen des § 13aFGG zu erstatten.