Zur Leistungsfähigkeit eines arbeitslosen Unterhaltspflichtigen
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.01.2000 - Aktenzeichen 2 UF 131/98
DRsp Nr. 2002/6121
Zur Leistungsfähigkeit eines arbeitslosen Unterhaltspflichtigen
1. Arbeitslosenhilfe ist als subsidiäre staatliche Unterstützungsleistung kein Einkommen des Unterhaltsberechtigten.2. Wer sich als arbeitsloser Unterhaltsberechtigter nur bei dem Arbeitsamt meldet und eigenständige Bemühungen um einen Arbeitsplatz vermissen lässt, setzt sich dem Vorwurf selbst verschuldeter Bedürftigkeit aus.3. Die Anrechnung fiktiver eigener Einkünfte kommt jedoch dann nicht in Betracht, wenn auch bei ausreichenden Bemühungen keine reale Beschäftigungschance bestanden hätte ( hier: Hilfsarbeiter ohne Berufsausbildung mit Rückenschäden).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.