I.
Das Amtsgericht Mosbach hat die Ehe der Parteien mit Verbundurteil vom 19.09.2002 geschieden und dabei den Versorgungsausgleich geregelt.
Dabei hat es vom Rentenkonto des Antragsgegners bei der BfA Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 500,28 EUR sowie im Wege des erweiterten Splittings weitere 46,90 EUR auf das Rentenkonto der Antragstellerin bei der BfA übertragen. Es hat den Antragsgegner weiter verpflichtet, auf dem Rentenkonto der Antragstellerin weitere, auf den 31. März 2002 bezogene Rentenanwartschaften in Höhe von 106,39 EUR durch Beitragszahlungen in Höhe von 22.892,39 EUR zu begründen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Urteilsgründe Bezug genommen.
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