OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.12.2008
II-8 UF 155/08
Normen:
SGB II § 44b; Ausführungsgesetzes zum zweiten Sozialgesetzbuches für das Land Nordrhein-Westfalen (AG - SGB II - NRW);
Fundstellen:
FamRZ 2009, 648
OLGReport-Düsseldorf 2009, 483
Vorinstanzen:
AG Oberhausen, vom 24.06.2008

Zur Rechtsfähigkeit einer Arbeitsgemeinschaft die durch einen kommunalen Träger mit der Bundesagentur für Arbeit als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet wurde

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2008 - Aktenzeichen II-8 UF 155/08

DRsp Nr. 2009/960

Zur Rechtsfähigkeit einer Arbeitsgemeinschaft die durch einen kommunalen Träger mit der Bundesagentur für Arbeit als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet wurde

Arbeitsgemeinschaften, die gemäß § 44b SGB II i.V.m. § 3 des Ausführungsgesetzes zum zweiten Sozialgesetzbuches für das Land Nordrhein-Westfalen (AG - SGB II - NRW) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag des kommunalen Trägers mit der Bundesagentur für Arbeit als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet wurden, sind rechtsfähig.

Normenkette:

SGB II § 44b; Ausführungsgesetzes zum zweiten Sozialgesetzbuches für das Land Nordrhein-Westfalen (AG - SGB II - NRW);

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist im Umfang des Anerkenntnisses des Beklagten zulässig und begründet.

Die Klage ist zulässig.

Die Klägerin, ist als Anstalt des öffentlichen Rechts rechtsfähig.

1)

Nach § 44b Abs. 1 Satz 1 SGB II errichten die Träger der Leistungen nach dem SGB II durch privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verträge Arbeitsgemeinschaften in den eingerichteten Job-Centern.