Die Berufung ist im Umfang des Anerkenntnisses des Beklagten zulässig und begründet.
Die Klage ist zulässig.
Die Klägerin, ist als Anstalt des öffentlichen Rechts rechtsfähig.
1)
Nach § 44b Abs. 1 Satz 1 SGB II errichten die Träger der Leistungen nach dem SGB II durch privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verträge Arbeitsgemeinschaften in den eingerichteten Job-Centern.
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