KG - Urteil vom 04.06.2002
4 U 124/01
Normen:
BGB § 138 Abs. 1 ; BGB § 765 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2003, 11
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 22.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 610/00

Zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft unter Ehegatten

KG, Urteil vom 04.06.2002 - Aktenzeichen 4 U 124/01

DRsp Nr. 2003/5920

Zur Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft unter Ehegatten

1. Gemäß § 138 Abs. 1 BGB ist eine Bürgschaft insbesondere dann nichtig, wenn der aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner handelnde Bürge finanziell krass überfordert wird und die Bürgschaft sich aus Sicht eines vernünftig denkenden Gläubigers als wirtschaftlich sinnlos erweist. 2. Ein auf einen freien Willensentschluss hindeutendes oder ein Handeln allein aus emotionaler Verbundenheit voll ausgleichendes Eigeninteresse des finanziell krass überforderten Bürgen an der Darlehensgewährung ist grundsätzlich zu bejahen, wenn er zusammen mit dem Darlehnsnehmer ein gemeinsames Interesse an der Kreditgewährung hat oder ihm aus der Verwendung der Darlehensvaluta unmittelbare ins Gewicht fallende geldwerte Vorteile erwachsen sind.

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1 ; BGB § 765 ;

Tatbestand: