I.
Mit Klageschrift vom 22. Januar 2003 begehrt der Kläger hinsichtlich des Beklagten zu 1.) die Abänderung eines Unterhaltstitels des Jugendamtes ... vom 20. Februar 1997 und die Reduzierung des Kindesunterhalts auf 52 EUR. Hinsichtlich des Beklagten zu 2.) verlangt er die Abänderung des Unterhaltsvergleichs des Amtsgerichts Oranienburg vom 8. März 2001 auf ebenfalls 52 EUR. Zugleich hat der Kläger um Bewilligung von Prozesskostenhilfe ersucht und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus den vorgenannten Unterhaltstiteln in Höhe des über 52 EUR hinausgehenden Betrages beantragt.
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