OLG Stuttgart - Beschluss vom 07.02.2001
18 WF 44/01
Normen:
BGB § 1361 § 1565 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1458

Zur unzumutbaren Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2001 - Aktenzeichen 18 WF 44/01

DRsp Nr. 2002/6311

Zur unzumutbaren Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB

Die Nichtzahlung von Ehegattenunterhalt reicht nicht aus, um ein Fehlverhalten darzutun, das es dem antragstellenden Ehegatten unzumutbar machen würde, für das Trennungsjahr am Eheband festzuhalten.

Normenkette:

BGB § 1361 § 1565 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 1458