Zur unzumutbaren Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB
OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2001 - Aktenzeichen 18 WF 44/01
DRsp Nr. 2002/6311
Zur unzumutbaren Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2BGB
Die Nichtzahlung von Ehegattenunterhalt reicht nicht aus, um ein Fehlverhalten darzutun, das es dem antragstellenden Ehegatten unzumutbar machen würde, für das Trennungsjahr am Eheband festzuhalten.