I.
Die verwitwete Erblasserin verstarb 1971 im Alter von 82 Jahren. Aus ihrer Ehe mit dem am 12.7.1954 vorverstorbenen Ehemann sind sechs Kinder hervorgegangen, nämlich R (verstorben am 26.9.1986), U (verstorben am 14.8.1974), T (verstorben am 18.3.1985), A (seit 1944 vermisst, bisher aber nicht für tot erklärt), E (Beteiligte zu 4) und F (Beteiligter zu 5).
Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind Enkel der Erblasserin und die Kinder aus der Ehe der 1985 verstorbenen Tochter der Erblasserin T , die - ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts München vom 5.6.1985 - von ihrem Ehemann aufgrund gemeinschaftlichen Testaments der Ehegatten allein beerbt wurde.
Die Erblasserin hinterließ ein notarielles Testament vom 18.1.1966, in welchem sie verfügt hatte:
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