OLG Düsseldorf - Beschluss vom 11.10.2005
I-3 Wx 137/05
Normen:
BGB § 181 § 1629 Abs. 2 S. 1 § 1795 § 1821 § 1822 ;
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 9 T 4/04

Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers einer GmbH bei einer noch nicht einmal beschränkt geschäftsfähigen Alleingesellschafterin

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2005 - Aktenzeichen I-3 Wx 137/05

DRsp Nr. 2005/20113

Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers einer GmbH bei einer noch nicht einmal beschränkt geschäftsfähigen Alleingesellschafterin

Wenn eine Alleingesellschafterin, altersbedingt noch nicht einmal beschränkt geschäftsfähige ist, muss diese Alleingesellschafterin durch eine entsprechende Anwendung des § 1822 Nr. 11 BGB davor geschützt werden, dass ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung die Bestellung eines Geschäftsführers für die GmbH vorgenommen werde. Die Bestellung eines von der Beschränkung des § 181 BGB befreiten Geschäftsführers bedeutet, dass das noch auf lange Jahre hin minderjährige Kind wirtschaftlich völlig in die Hand dieses Geschäftsführers gegeben würde. Hinzu komme, dass eine erhebliche Nachschussverpflichtung der Alleingesellschafterin bestehe, für die sie mit ihrem Vermögen persönlich zu haften habe.

Normenkette:

BGB § 181 § 1629 Abs. 2 S. 1 § 1795 § 1821 § 1822 ;

Entscheidungsgründe:

I.