OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.12.1998
UF 100/98
Normen:
BGB § 134 § 138 § 1378 Abs. 1 § 1569 ;
Fundstellen:
Forum Familien- und Erbrecht 2001, 172

Zur Wirksamkeit eines notariellen Vertrags über den Ausschluss nachehelichen Unterhalts

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.12.1998 - Aktenzeichen UF 100/98

DRsp Nr. 2002/6122

Zur Wirksamkeit eines notariellen Vertrags über den Ausschluss nachehelichen Unterhalts

Ein kurz nach der Eheschließung geschlossener notarieller Vertrag (hier: 1979), der ohne Gegenleistung den vollständigen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleichsansprüche der (hier: tschechischen) Ehefrau enthält, ist wegen Verstoßes gegen §§ 134, 138 BGB nichtig, wenn die Ehefrau bei Vertragsschluss noch sehr jung war (hier: 22 Jahre) und sich noch kein Jahr in Deutschland aufgehalten hatte, wenn die Parteien bereits ein (hier zwei Jahre altes) gemeinsames Kind hatten und wenn zwei Jahre später ein weiteres gemeinsames Kind geboren wurde.

Normenkette:

BGB § 134 § 138 § 1378 Abs. 1 § 1569 ;
Fundstellen
Forum Familien- und Erbrecht 2001, 172