OLG Naumburg - Beschluss vom 13.07.2000
8 UF 111/00
Normen:
BGB § 1587 Abs. 2 ; ZPO § 78 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1007 (LS)

Zur Wirkung der Stellung eines Scheidungsantrags durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.07.2000 - Aktenzeichen 8 UF 111/00

DRsp Nr. 2002/6227

Zur Wirkung der Stellung eines Scheidungsantrags durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt

Wird ein Scheidungsantrag zugestellt, der von einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt unterzeichnet ist, so führt das weder die Rechtshängigkeit noch das Ende der Ehe herbei.

Normenkette:

BGB § 1587 Abs. 2 ; ZPO § 78 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 1007 (LS)