OLG Naumburg - Beschluss vom 05.11.2001
8 WF 233/01
Normen:
RegelbetragsVO § 2 ; ZPO §§ 645 ff. § 655 § 93 d § 645 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1045
OLGReport-Naumburg 2002, 340
Vorinstanzen:
AG Eisleben, - Vorinstanzaktenzeichen FH 14/01

Zur Zulässigkeit der Festsetzung eines Unterhaltstitels im vereinfachten Verfahren bei vorheriger Errichtung eines geeigneten Schuldtitels

OLG Naumburg, Beschluss vom 05.11.2001 - Aktenzeichen 8 WF 233/01

DRsp Nr. 2002/1516

Zur Zulässigkeit der Festsetzung eines Unterhaltstitels im vereinfachten Verfahren bei vorheriger Errichtung eines geeigneten Schuldtitels

»Wird vor Titulierung im vereinfachten Verfahren ein Unterhaltstitel - hier: Jugendamtsurkunde - geschaffen, ist eine Festsetzung im vereinfachten Verfahren nicht mehr zulässig. Auf die Richtigkeit der Unterhaltshöhe kommt es nicht an.«

Normenkette:

RegelbetragsVO § 2 ; ZPO §§ 645 ff. § 655 § 93 d § 645 Abs. 2 ;

Gründe: