LG Limburg, vom 27.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 497/02
Zurechnung des Mitverschuldens des Vaters gegenüber Schadensersatzansprüchen eines schuldunfähigen Kindes
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.09.2003 - Aktenzeichen 17 U 73/03
DRsp Nr. 2005/3849
Zurechnung des Mitverschuldens des Vaters gegenüber Schadensersatzansprüchen eines schuldunfähigen Kindes
Ein schuldunfähiges Kind braucht sich bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Unfall weder ihr eigenes Verhalten noch das grob fahrlässige Verhalten seines Vaters anspruchsmindernd zurechnen zu lassen, da insbesondere eine Zurechnungseinheit rechtlich nicht gegeben ist.