Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 30. Dezember 2020 wird abgelehnt.
Der Kläger hat die Kosten des - gerichtskostenfreien - Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§
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