OLG Brandenburg - Beschluss vom 15.12.2005
10 WF 287/05
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1701
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Oder, vom 04.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 188/05

Zurechnung fiktiven Einkommens bei nicht ausreichenden Erwerbsbemühungen des unverschuldet arbeitslos gewordenen Unterhalts Schuldners

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 10 WF 287/05

DRsp Nr. 2008/12933

Zurechnung fiktiven Einkommens bei nicht ausreichenden Erwerbsbemühungen des unverschuldet arbeitslos gewordenen Unterhalts Schuldners

»Hat ein Unterhaltsschuldner seinen Arbeitsplatz unverschuldet verloren, kann ihm bei nicht ausreichenden Erwerbsbemühungen das früher erzielte Einkommen fiktiv weiter zugerechnet werden, wenn sich an den tatsächlichen Verhältnissen im Übrigen nichts Wesentliches geändert hat. In einem solchen Fall ist aber stets zu prüfen, ob aufgrund der tatsächlichen Umstände weiterhin davon ausgegangen werden kann, dass der Unterhaltsschuldner in einem neuen Arbeitsverhältnis ein ebenso hohes Einkommen wie zuvor zu erzielen vermag. Insbesondere dann, wenn der Unterhaltsschuldner nicht mehr arbeitslos ist, sondern einer Erwerbstätigkeit nachgeht, bedarf es der Feststellung besonderer Umstände, die es rechtfertigen, unter dem Gesichtspunkt des bestmöglichen Einsatzes der Arbeitskraft von einem höheren fiktiven Einkommen als tatsächlich erzielt auszugehen.«

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 ;

Gründe: