Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt, soweit sie über zuerkannte 32,71 € monatlich ab Dezember 2011 weitere 22,94 € monatlich für die Zeit von Dezember 2011 bis 14.08.2012 und soweit der Antragsteller zu 2. über zu erkannte 32,71 € monatlich ab 15.08.2012 weitere 78,59 € im Monat beansprucht.
Der weitergehende Verfahrenskostenhilfeantrag der Antragsteller wird zurückgewiesen.
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