BVerfG - Beschluß vom 18.12.1995
1 BvR 1208/92
Normen:
BGB § 1361 § 1570 ; GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 2 Art. 6 Abs. 2 S. 1, S. 2 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1996, 57
EzFamR BGB § 1361 Nr. 32
FamRZ 1996, 343
FuR 1996, 150
NJW 1996, 915
NVwZ 1996, 579
Vorinstanzen:
OLG Köln, vom 10.07.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 25 UF 242/91

Zurechnung fiktiven Einkommens nach Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses wegen Kinderbetreuung.

BVerfG, Beschluß vom 18.12.1995 - Aktenzeichen 1 BvR 1208/92

DRsp Nr. 1996/19628

Zurechnung fiktiven Einkommens nach Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses wegen Kinderbetreuung.

1. Bei der Ausgestaltung des Unterhaltsrechts nach Trennung und Scheidung ist der Gesetzgeber im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gehalten, Regelungen zu vermeiden, die sich für die Entwicklung der Kinder nachteilig auswirken können.2. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die ohnehin mit der Trennung der Eltern für die Kinder verbundenen nachteiligen Folgen noch erheblich verstärkt werden können, wenn sie in dieser Zeit auf die persönliche Betreuung durch einen Elternteil wegen dessen Erwerbstätigkeit verzichten müssen.3. Bei der Einbeziehung von Einkünften, die wegen der Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf die Betreuung von Kindern entfallen sind, muß jedenfalls der Bedeutung und Tragweite des Elternrechts Rechnung getragen werden.

Normenkette:

BGB § 1361 § 1570 ; GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 2 Art. 6 Abs. 2 S. 1, S. 2 ;

Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurechnung fiktiven Einkommens nach Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses wegen Kinderbetreuung.