AG Mönchengladbach-Rheydt, - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 6/00
Zurechnung fiktiver Einkünfte bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2000 - Aktenzeichen 5 WF 58/00
DRsp Nr. 2004/8893
Zurechnung fiktiver Einkünfte bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Die Zurechnung fiktiver Arbeitseinkünfte im Rahmen der Prozesskostenhilfe kommt nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller nach seinen persönlichen Verhältnissen und nach der Lage auf dem Arbeitsmarkt eine Arbeit ohne weiteres aufnehmen könnte.