OLG Düsseldorf - Beschluss vom 04.04.2000
5 WF 58/00
Normen:
ZPO § 114 § 115 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2001, 725
OLGReport-Düsseldorf 2000, 294
Vorinstanzen:
AG Mönchengladbach-Rheydt, - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 6/00

Zurechnung fiktiver Einkünfte bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2000 - Aktenzeichen 5 WF 58/00

DRsp Nr. 2004/8893

Zurechnung fiktiver Einkünfte bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Die Zurechnung fiktiver Arbeitseinkünfte im Rahmen der Prozesskostenhilfe kommt nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller nach seinen persönlichen Verhältnissen und nach der Lage auf dem Arbeitsmarkt eine Arbeit ohne weiteres aufnehmen könnte.

Normenkette:

ZPO § 114 § 115 ;
Vorinstanz: AG Mönchengladbach-Rheydt, - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 6/00
Fundstellen
NJW-RR 2001, 725
OLGReport-Düsseldorf 2000, 294