OLG Bamberg - Beschluss vom 20.12.2000
7 U 10/00
Normen:
BGB § 273 § 1378 Abs. 1 ; ZPO § 148 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1007 (LSe)
OLGReport-Bamberg 2001, 88

Zurückbehaltungsrecht wegen eines möglichen Anspruchs auf Zugewinn gegenüber einem Anspruch auf Auszahlung eines Versteigerungserlöses

OLG Bamberg, Beschluss vom 20.12.2000 - Aktenzeichen 7 U 10/00

DRsp Nr. 2002/6007

Zurückbehaltungsrecht wegen eines möglichen Anspruchs auf Zugewinn gegenüber einem Anspruch auf Auszahlung eines Versteigerungserlöses

1. Macht die beklagte Partei einen schlüssig vorgetragenen Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend, so ist das Verfahren auf Zustimmung zur Auszahlung des halben Versteigerungserlöses nach der Teilungsversteigerung nach § 148 ZPO auszusetzen. 2. Die Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechts ist auch dann nicht wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn das Verfahren auf Ausgleich des Zugewinns bereits vier Jahre in der Auskunftsstufe rechtshängig ist, diese Verzögerung aber auch von der klagenden Partei mit zu vertreten ist.

Normenkette:

BGB § 273 § 1378 Abs. 1 ; ZPO § 148 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 1007 (LSe)
OLGReport-Bamberg 2001, 88