OLG Celle - Beschluss vom 16.06.2008
7 W 109/07 (L)
Normen:
HöfeO § 13 ; HöfeO § 17 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2009, 68
Vorinstanzen:
AG Celle, vom 30.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Lw 4/07

Zurückstellung von Ergänzungsabfindungsansprüchen des Ehegatten des Übergebers; Ermittlung der Erbquote weichender Abkömmlinge

OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2008 - Aktenzeichen 7 W 109/07 (L)

DRsp Nr. 2009/685

Zurückstellung von Ergänzungsabfindungsansprüchen des Ehegatten des Übergebers; Ermittlung der Erbquote weichender Abkömmlinge

»§ 17 II HöfeO findet zugunsten des Ehegatten des Übergebers auch bei Übergabe an einen Abkömmling keine entsprechende Anwendung, so dass der Ehegatte Ergänzungsabfindungsansprüche nach § 13 HöfeO bis zum tatsächlichen Erbfall (Tod des Übergebers) zurückstellen muss. Das ändert aber nichts daran, dass bei der Ermittlung der auf weichende Abkömmlinge entfallenden Erbquote im Rahmen von Ergänzungsabfindungsansprüchen gegen den Übernehmer aus §§ 13, 17 II HöfeO der Erbanteil des Ehegatten rechnerisch zu berücksichtigen ist.«

Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgerichts - Celle vom 30. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens (einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2) trägt die Beteiligte zu 1.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 33.275 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

HöfeO § 13 ; HöfeO § 17 Abs. 2 ;

Gründe:

I.