Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 9.10.2024 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Bochum zurückverwiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 2.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten sind die Eltern der Kinder B. (00.00.2010), O. (00.00.2012), U. (00.00.2015) und C. (00.00.2021). Im November 2015 nahmen sie außerdem das Pflegekind S. bei sich auf.
Der Vater ist als (..) beschäftigt. Die Mutter arbeitete bis zu C.s Geburt als (..) in der (..).
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