OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.04.2013
II-3 UF 106/13
Normen:
BGB § 1791b;
Vorinstanzen:
AG Kleve, vom 07.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 3/13

Zurückweisung der Beschwerde des Jugendamts gegen die Bestellung eines Berufsvormundes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2013 - Aktenzeichen II-3 UF 106/13

DRsp Nr. 2013/14940

Zurückweisung der Beschwerde des Jugendamts gegen die Bestellung eines Berufsvormundes

Tenor

Die Beschwerde des Jugendamts Kleve gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 07.03.2013 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert beträgt 3.000,00 €.

Normenkette:

BGB § 1791b;

Gründe

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.