Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hanau vom 23. Oktober 2013 wird als unzulässig verworfen.
Die Gerichtskosten für das Beschwerde- und das Rechtsbeschwerdeverfahren werden der Antragstellerin und dem Antragsgegner jeweils hälftig auferlegt; außergerichtliche Kosten des Beschwerde- sowie des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.433,60 Euro festgesetzt.
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