Der Antrag des Antragsgegners, ihm für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Dem Antragsgegner kann für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die Beschwerde nur hinsichtlich eines Gegenstandswertes von nicht mehr als 600,-- € Aussicht auf Erfolg hat.
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