Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen den Senatsbeschluss vom 05.04.2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rügeverfahrens trägt der Beklagte.
Weitere Eingaben des Beklagten in dieser Sache wird der Senat nicht mehr bescheiden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|