KG - Beschluss vom 24.03.2003
16 WF 50/03
Normen:
FGG § 13a Abs. 1 S. 2; KostO § 131 Abs. 2; KostO § 30 Abs. 2; KostO § 30 Abs. 3;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, - Vorinstanzaktenzeichen 10 F 5848/01

Zurückweisung einer UntätigkeitsbeschwerdeUntätigkeitsbeschwerde als außergesetzliche Beschwerde

KG, Beschluss vom 24.03.2003 - Aktenzeichen 16 WF 50/03

DRsp Nr. 2021/17956

Zurückweisung einer Untätigkeitsbeschwerde Untätigkeitsbeschwerde als außergesetzliche Beschwerde

Die Untätigkeitsbeschwerde des Vaters vom ..... wird zurückgewiesen.

Der Vater hat die den anderen Beteiligen etwa entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Beschwerdewert wird auf 1.000 festgesetzt.

Normenkette:

FGG § 13a Abs. 1 S. 2; KostO § 131 Abs. 2; KostO § 30 Abs. 2; KostO § 30 Abs. 3;

Gründe: