Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, mit dem der Beschwerdeführer - ausländischer Vater eines nichtehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit, der vor dem Familiengericht um die Gewährung eines Umgangsrechts nachsucht - den Aufschub aufenthaltsbeendender Maßnahmen begehrt hat. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht annahmegeeignet, weil ihr keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt und ihre Annahme auch nicht zur Durchsetzung der in §
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