Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
II.Der Senat beabsichtigt, die Beschwerde der Kindesmutter vom 21.09.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Flensburg vom 31.08.2020 auf ihre Kosten zurückzuweisen.
III.Ferner ist beabsichtigt, den Wert des Beschwerdeverfahrens auf 3.000,00 € festzusetzen.
IV.Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. Rücknahme der Beschwerde bis zum 04.11.2020.
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