Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Die betroffenen Kinder, die beide in Deutschland geboren wurden, sind aus der am ...2010 in Stadt1 geschlossenen Ehe des Antragstellers mit der Antragsgegnerin hervorgegangen. Der Antragsteller besitzt die georgische Staatsangehörigkeit, die Antragsgegnerin ist deutsche Staatsangehörige. Die Familie, die zuvor in Ort1 in Bundesland1 gelebt hatte, verzog im Mai 2011 nach Stadt2. Im August 2012 ging der Antragsteller zunächst für ein Jahr nach Stadt1, wo er eine Lehrtätigkeit als Dozent an der X ausübte. Die Lehrauftragstätigkeit wurde zwischenzeitlich bis 2016 verlängert.
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