Zuständiges Vormundschaftsgericht für die Adoption eines Volljährigen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
OLG Köln, Beschluss vom 29.05.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 71/06
DRsp Nr. 2006/21002
Zuständiges Vormundschaftsgericht für die Adoption eines Volljährigen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
»Die Zuständigkeitskonzentration des § 43b Abs. 2 Satz 2 FGG iVm. § 5 Abs. 1 S. 1 Adoptionswirkungsgesetz - abweichend von der örtlichen Zuständigkeit ist das am Ort des Oberlandesgerichts ansässige Amtsgericht zuständig - greift auch dann ein, wenn über die Adoption eines Volljährigen mit ausländischer Staatsangehörigkeit entschieden werden soll.«