Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Reinbek vom 13. Mai 2014 geändert und wie folgt gefasst:
Der von der Antragstellerin beschrittene Rechtsweg zu den Familiengerichten ist zulässig.
II.Die Kosten der Beschwerde hat der Antragsgegner zu tragen.
III.Der Verfahrenswert der Beschwerde beträgt 20.000 Euro.
IV.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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