Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Streitwert von 17.578,56 € zu tragen.
I.
Die Klägerin und die Beklagte streiten um die Umsetzung einer rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich.
1. 2.
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