Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 16. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts München vom 9. April 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, welches Jugendamt zum Amtsvormund der beiden als unbegleitete ausländische Minderjährige nach Deutschland eingereisten Betroffenen zu bestellen ist.
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