OLG Bremen - Beschluß vom 27.02.1992
5 WF 14/92
Normen:
EGBGB Art. 11 Abs. 1 ; ZPO § 438 Abs. 2 § 606 § 638 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 1083

Zuständigkeit und Verfahren bei Feststellung des Bestehens einer im Ausland geschlossenen Ehe

OLG Bremen, Beschluß vom 27.02.1992 - Aktenzeichen 5 WF 14/92

DRsp Nr. 1995/2742

Zuständigkeit und Verfahren bei Feststellung des Bestehens einer im Ausland geschlossenen Ehe

1. Für ein Verfahren zur Feststellung des Bestehens einer im Ausland (hier: Ghana) geschlossenen Ehe sind die deutschen Gerichte nach § 606 ZPO zuständig.2. Zum Nachweis der Eheschließung ist im konkreten Fall die Vorlage einer durch die deutsche Botschaft in Accra legalisierten ghanaischen Heiratsurkunde (Certificate of Marriage) notwendig.

Normenkette:

EGBGB Art. 11 Abs. 1 ; ZPO § 438 Abs. 2 § 606 § 638 ;
Fundstellen
FamRZ 1992, 1083