1. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 22.12.2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Leipzig vom 12.11.2008 - 330 F 2933/04 (PKH) - wird als unzulässig verworfen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|