Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 2. September 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
I.
Die Antragstellerin wendet sich dagegen, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgehoben worden ist.
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