OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 08.10.1993
4 UF 124/93
Normen:
BGB § 1361b ; ZPO § 176 § 621e ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 835

Zustellungsberechtigung des Prozeßbevollmächtigten

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 08.10.1993 - Aktenzeichen 4 UF 124/93

DRsp Nr. 1995/2684

Zustellungsberechtigung des Prozeßbevollmächtigten

Bestellt sich der Prozeßbevollmächtigte einer Partei in einem Verfahren zur Zuweisung der ehelichen Wohnung, in dem auch ein Antrag auf vorläufige Anordnung gestellt ist, so gilt er für das ganze Verfahren, auch das Hauptverfahren, als vertretungs- und damit zustellungsberechtigt, und zwar unabhängig davon, ob sich die Vollmacht nur auf das Verfahren der vorläufigen Anordnung erstreckte oder nicht.

Normenkette:

BGB § 1361b ; ZPO § 176 § 621e ;
Fundstellen
FamRZ 1994, 835