BayObLG - Beschluß vom 31.10.1994
1Z BR 100/94
Normen:
BGB §§ 1746 ff.; Codigo civil [Peru] Art. 21 ff., 378, 386ff., 421, 2087; EGBGB Art. 22, 23 ;
Fundstellen:
BayObLG-Rp 1995, 13
BayObLGZ 1994 Nr. 64
BayObLGZ 1995, 332
DNotZ 1995, 683
EzFamR aktuell 1995, 13
FamRZ 1995, 634
NJW-RR 1995, 327
StAZ 1995, 72
Vorinstanzen:
LG Kempten,
AG Kaufbeuren,

Zustimmung zur Adoption eines fast drei Jahre alten peruanischen Kindes nach deutschem Recht

BayObLG, Beschluß vom 31.10.1994 - Aktenzeichen 1Z BR 100/94

DRsp Nr. 1995/1207

Zustimmung zur Adoption eines fast drei Jahre alten peruanischen Kindes nach deutschem Recht

»Will ein deutsches Ehepaar ein fast drei Jahre altes Kind peruanischer Herkunft annehmen, so ist aus Gründen des Kindeswohles hinsichtlich der Zustimmung des Kindes und der Personen, zu denen das Kind in einem familienrechtlichen Verhältnis steht, deutsches Recht anzuwenden, wenn das Gericht die Frage, ob und welche Zustimmungen erforderlich sind, nicht in angemessener Zeit und mit vertretbarem Aufwand klären kann, und/oder wenn die Beschaffung der gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungen nicht möglich oder zumutbar ist.«

Normenkette:

BGB §§ 1746 ff.; Codigo civil [Peru] Art. 21 ff., 378, 386ff., 421, 2087; EGBGB Art. 22, 23 ;

Gründe:

I. A ist das am 4.12.1991 in Lima (Peru) geborene nichteheliche Kind einer Peruanerin. Der Aufenthalt des Vaters ist nicht bekannt.