I. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist nicht gegeben.
II. Das Verfahren wird unter Aufhebung des Endurteils des Landgerichts Dresden vom 29.03.2019 (
I.
Der Kläger ist US-Staatsbürger und nimmt seine 2007, 2009 und 2010 geborenen beklagten Kinder auf Zustimmung zur Löschung von Reallasten in Höhe des Mindestunterhaltsbetrages aus dem Grundbuch in Anspruch.
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